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Patenbescheinigung

Ein Kind ist geboren und soll getauft werden. Die Eltern suchen PatInnen, die einer christlichen Kirche angehören.

Wenn die Taufe in der Kirchengemeinde stattfindet, der Sie zugehören, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen.

Wenn die Taufe in einer anderen Kirchengemeinde stattfindet, benötigen Sie für das Pfarramt dort eine Bescheinigung.

Diese „Pfarramtliche Bescheinigung über die Berechtigung zur Übernahme des Patenamtes" bekommen Sie bei der Kirchengemeinde, der Sie selbst angehören. Da die Bescheinigung Siegel und Unterschrift trägt, können wir sie Ihnen nicht auf elektronischem Weg zustellen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Kirchengemeinde.

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19.02.2012 | "Sehr gründliche Arbeit"

18.02.2012 | Abschlussbericht "Härtefallkommission"

23.02.2012 | Fasten und Meditation in der Passionszeit

25.02.2012 | Treff der kreiskirchlichen Männerarbeit

26.02.2012 | genesis brass - alte Choralmelodien völlig neu bearbeitet

26.02.2012 | Konzert in der Adventskapelle

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