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Lebhafte, aber sehr faire Diskussionen


Kirchenkreis überprüft seine Finanzsatzung: Mehr als 230 Presbyter/innen und Synodale bei vier Regionalversammlungen

Foto (oben):  Regionalversammlung in Spenge

 Foto (oben):  Regionalversammlung in Hiddenhausen-Sundern

Bekommt der Kirchenkreis Herford eine neue Finanzsatzung? Zu diesem Thema gab es im Januar vier Regionalversammlungen in Löhne, Bünde, Hiddenhausen und Spenge. Insgesamt waren mehr als 230 Presbyter/innen und Mitglieder der Kreissynode bei den Versammlungen und informierten sich über die einzelnen Vorschläge und Modelle, die vom Finanzausschuss und der Kirchenkreis-Verwaltung in den vergangenen Monaten erarbeitet wurden.

Zur Diskussion stehen eine sogenannte Vollbudgetierung, Teilbudgetierungen und die Beibehaltung der bisherigen Finanzgemeinschaft.

Die Vorschläge und Modelle erläuterte Dr. Olaf Reinmuth (Foto links), Vorsitzender des Finanzausschusses. Außerdem standen als Ansprechpartner zur Verfügung: Superintendent Michael Krause, Assessor Holger Kasfeld, Verwaltungsleiter Henning Weihsbach-Wohlfahrt und Rendantin Jutta Zessin. Nachfolgend veröffentlichen wir einen Auszug aus der 15-seitigen Vorlage.

So funktioniert die Finanzgemeinschaft im Kirchenkreis Herford bisher:

  • Die Finanzgemeinschaft im Kirchenkreis Herford ist nach dem Bedarfsdeckungsprinzip der Gemeinden und Dienste organisiert. Alle Bedarfe werden gemeinsam durch die Kreissynode festgestellt. Diese anerkannten Bedarfe werden aus Kirchensteuermitteln und Rücklagenerträgen bzw. Vermögenserträgen (z.B. auch sämtliche Erträge des Pfarrvermögens) der Finanzgemeinschaft finanziert.
  • Den Gemeinden und Diensten werden jeweils Stundenkontingente für die Verwaltung vor Ort (Bürostunden), für die Kirchenmusik, für Hausmeistertätigkeiten zugewiesen. Diese Stunden werden finanziert, ob die Mitarbeitenden nun mehr oder weniger verdienen (= horizontaler Finanzausgleich).
  • Für die Gemeindearbeit werden Pauschalen zur Verfügung gestellt, die sich hauptsächlich nach der Gemeindegliederzahl richten. Weitere Faktoren sind die Anzahl der Pfarrstellen und der Predigtstätten.
  • Für die Gebäudeunterhaltung der nach der Gebäudestrukturanalyse anerkannten Gebäude gibt es Pauschalen, mit denen Reparaturarbeiten durchgeführt werden sollen. Größere Baumaßnahmen werden zusätzlich mit 60% der Kosten gefördert. Dazu bewilligt der Kreissynodalvorstand auf Vorschlag des Finanzausschusses Mittel aus einem Finanzhilfefonds, der zurzeit 600.000 EUR enthält. Die übrigen 40% solcher nötigen Maßnahmen müssen von den Gemeinden selber durch Spenden oder aus anderen Einnahmen aufgebracht werden. Darüber hinaus werden Neu- und Umbauten (z.B. Kompaktzentren) unter Anrechnung eigener Mittel der Gemeinden im Rahmen der Gebäudestrukturanalyse finanziert.
  • Für die Pfarrhäuser gibt es Pauschalen, mit denen Reparaturarbeiten durchgeführt werden sollen. Größere Maßnahmen werden zu 100% aus dem Finanzhilfefonds gefördert. Darüber entscheidet der Kreissynodalvorstand auf Vorschlag des Finanzausschusses.
  • Energiekosten werden pauschal (per Gebäudegröße) zugewiesen. Der Bestand oder Fehlbetrag der entsprechenden Haushaltsstelle wird vorgetragen.
  • Vermietete Gebäude und Wohnungen werden zentral über einen Miethaushalt bewirtschaftet, der sich vor allem speist aus den Mieteinnahmen der vermieteten Gebäude und Wohnungen. Dies schließt die Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen ein. Im Falle eines Verkaufs geht der Verkaufserlös an die Gemeinde, der das Gebäude oder die Wohnung gehört.
  • Die Einnahmen aus der Bewirtschaftung des Grundvermögens im Kirchenvermögen werden nach Abzug der Aufwendungen (z.B. Grundbesitzabgaben) zu 25% den Kirchengemeinden zugunsten der Gebäudeunterhaltung zugewiesen. Grundstückseinnahmen des Pfarrvermögens verbleiben zu 100% bei der Finanzgemeinschaft.
  • Viele Gemeinden haben über den von der Kreissynode festgelegten Bedarf  hinaus eigene Bedarfe festgelegt (an Gebäuden oder an Arbeitskapazitäten). Dieser Bedarf wird aus anderen eigenen Einnahmen der Gemeinden (Kirchgeld, Spenden, Sonstiges) finanziert.

Foto rechts: Verwaltungsleiter Henning Weihsbach-Wohlfahrt

Bewertung der einzelnen Vorschläge

Die folgende Liste mit den möglichen Vor- und Nachteilen soll die Diskussion anregen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Vorschlag 1: Vollbudgetierung

Vorteile:

  • Größtmögliche Selbstständigkeit
  • Hohes Maß an Eigenverantwortung
  • Größte Gleichmäßigkeit der Zuweisung
  • Schnelle Sichtbarkeit von Ergebnissen, insbesondere auch von Versäumnissen
  • Schnelle Umsetzbarkeit bei der Veränderung von Rahmenbedingungen
  •  Hohe Anforderungen an die Kompetenz der Presbyterien

Nachteile:

  • Reduzierte Solidarität ohne horizontalen Finanzausgleich (keine gemeinsame Finanzierung von nicht veränderbaren Arbeitsverhältnissen und teurere Beschäftigte gehen zu Lasten der Gemeinde, die sie anstellt, und werden nicht mehr im Großen ausgeglichen)
  • Auch das Risiko liegt stärker bei den einzelnen Gemeinden
  • Kein Rückgriff auf Sicherungsmechanismen (Finanzhilfefonds, Umbaufonds, Miethaushalt)
  • Entspricht nicht der Realität der Arbeit, da etwa 40% des Budgets durch Entscheidungen der Kreissynode gebunden sind (synodale Arbeitsbereiche), die vor Ort nicht mehr zur Disposition stehen
  • Hohe Anforderung an Kompetenz der Presbyterien

Vorschlag 2: Teilbudgetierung 1 (Hausmeister, Büro, Musik, Energie, Gemeindearbeit, Bautitel)

Vorteile:

  • Konkrete Selbstständigkeit gegenseitiger Verrechnung
  • Ermöglicht unterschiedliche Schwerpunktsetzungen
  • Vorübergehende Nichtbesetzung von Stellen zum Vorteil der Gemeinden

Nachteile:

  • Wenn der Bautitel ins Budget einbezogen ist, ziehen die Gebäudeunterhaltungen zu viele Mittel. Für Gemeindearbeit bleibt zu wenig übrig.•    Die Selbständigkeit ist zu gering
  • Es ist nicht vorstellbar, dass eine Gemeinde auf Kirchenmusik, auf ein Gemeindebüro, auf Hausmeisterstunden ganz verzichtet. Denn eine Gemeinde braucht diese Tätigkeiten für ihre Präsenz.

Vorschlag 3: Teilbudgetierung 2 (Hausmeister, Büro, Musik, Energie, Gemeindearbeit, Bautitel + Miethäuser)

Vorteile:

  • Konkrete Selbstständigkeit gegenseitiger Verrechnung
  • Ermöglicht unterschiedliche Schwerpunktsetzungen
  • Vorübergehende Nichtbesetzung von Stellen zum Vorteil der Gemeinden.
  • Mit Vermietungsangelegenheiten haben nur die Gemeinden zu tun, die Objekte vermieten. Das kann besser vor Ort betreut werden.

Nachteile:

  • Wenn auch der Miethaushalt ins Budget einbezogen ist, ziehen die Gebäudeunterhaltungen insgesamt zu viele Mittel zuungunsten der konkreten Gemeindearbeit.
  • Die Selbständigkeit ist zu gering
  • Es ist nicht vorstellbar, dass eine Gemeinde auf Kirchenmusik, auf ein Gemeindebüro, auf Hausmeisterstunden ganz verzichtet. Denn eine Gemeinde braucht diese Tätigkeiten für ihre Präsenz.
  • Es dauert lange, bis eine adäquate Rücklage zur Sanierung der eigenen Objekte aufgebaut ist.

Die Mehrheit des Finanzausschusses spricht sich für eine Beibehaltung der Finanzgemeinschaft des Kirchenkreises Herford aus, wie sie praktiziert wird. Leichte Veränderungen sollen dazu führen, dass die Beweglichkeit und Selbstständigkeit der Gemeinden größer werden.

Die Entscheidung zur Finanzsatzung fällt bei der ordentlichen Kreissynode am 18. Februar 2012.

Foto: Superintendent Michael Krause (rechts) und Dr. Olaf Reinmuth

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