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Abschlussbericht "Härtefallkommission"


Foto: Synodalassessor Holger Kasfeld, Vorsitzender der Härtefallkommission, präsentierte am 18. Februar 2012 der Kreissynode den Abschlussbericht

Dokumentation des Abschlussberichtes

Auf der Grundlage der im Protokoll der Kreissynode vom 01. Juli 2011 dargestellten Beratungen und dem Beschluss Nr. 8

"Die Synode nimmt den Zwischenbericht des KSV zur Bearbeitung des Antrages aus der Ev.-Luth. Stephanus-Kirchengemeinde Hiddenhausen (Überprüfung des Anspruches auf finanzielle Entschädigung für die von den Sparbeschlüssen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) zur Kenntnis und stimmt dem vom KSV vorgeschlagenen Verfahren (Einberufung eines Arbeitskreises) zu. "

hat der KSV folgenden Personenkreis in den Arbeitskreis berufen und mit der abschließenden Bearbeitung des Vorganges beauftragt:

  • Holger Kasfeld, Syn. Assessor, Vorsitzender
  • Dr. Thomas Baecker, Arbeitsamtsdirektor Herford, i.R.
  • Frau Geisler-Hadler, Diakonisches Werk e.V.
  • Frau Müller-Riepe, Gleichstellungsbeauftragte
  • Frau Elberg, Presbyterin, Enger
  • Herr Brinkmann, Presbyter Stift Quernheim, KSV Mitglied
  • Henning Weihsbach-Wohlfahrt, Verw.-Ltr.
  • Hans-Dieter Bessel, Abt. Ltr. KKA
  • Hans-Geerg Klohn, Verw.-Ltr. i.R.
  • Henning Juhl, Landeskirchenrat (beratend)

Der Arbeitskreis hat sich in mehreren Sitzungen zunächst grundsätzlich mit dem Auftrag und dann mit den Einzelfällen beschäftigt, sich über seine Arbeitsweise geeinigt und dann entschieden, welche Folgerungen aus dem Auftrag zu ziehen sind.

Hiernach war klar, dass der Auftrag darin besteht, den Gesamtvorgang abschließend zu bearbeiten. D.h.. Entscheidungen zu treffen und diese danach umzusetzen. Der Synode und der Öffentlichkeit wird danach, weil Personaldinge insgesamt als vertraulich zu betrachten sind und nicht öffentlich diskutiert werden, ein zusammenfassender Abschlussbericht gegeben, der diese Vertraulichkeit zu wahren hat.
Es ist nicht Auftrag des Arbeitskreises gewesen, seinerzeit getroffene Maßnahmen rückgängig zu machen.

Zunächst wurde geprüft, ob es Rechtsansprüche von Mitarbeitenden gibt. Dazu wurde festgestellt, dass ausnahmslos alle von den Sparmaßnahmen betroffenen Personalvorgänge rechtlich einwandfrei abgewickelt wurden und daraus keine Rechtsansprüche bestehen. Folglich wird also jede, wie auch immer geartete Leistung des Kirchenkreises unter Berücksichtigung der besonderen Umstände eines jeden Einzelfalles auf freiwilliger Basis und ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung erfolgen.

Nach einer grundsätzlichen Betrachtung wurde festgestellt, dass es zwei Personengruppen gibt, deren Arbeitsverhältnisse nach Beginn der Sparmaßnahmen geändert wurden oder geendet haben und hierfür keinen finanziellen Ausgleich (Abfindung nach der Rationalisierungsicherungsordnung) erhalten haben, weil darauf kein rechtlicher Anspruch bestand. Es sind dies:

1. Mitarbeitende, deren Arbeitszeit reduziert wurde
2. Mitarbeitende, die das Arbeitsverhältnis selbst durch Kündigung beendet haben

Nach Betrachtung aller Einzelfälle wurde entschieden, diesen Mitarbeitenden eine finanzielle Zuwendung zu gewähren. Der Arbeitskreis hat auf vertraulichem Weg sorgfältig sowohl die Mitarbeitenden der Kirchengemeinden als auch Mitarbeitende des Kirchenkreises in den Blick genommen. Es wurde dann eine Berechnungsgrundlage festgelegt, die es ermöglicht, eine Summe auszuzahlen, die sich - neben einer sozialen Komponente - an der Arbeitszeit, der Beschäftigungszeit und der Höhe der Vergütung orientiert. Dies ist der Versuch, gerechte Vergleichbarkeit herzustellen.

Insgesamt sollen ca. 181.000 Euro ausgezahlt werden.

Für Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis formell ordentlich geändert oder beendet wurde und wofür eine Abfindung nach den geltenden Vorschriften gezahlt wurde und in denen heute nach den vorliegenden Informationen keine nachfolgende Beeinträchtigung besteht, wurde kein weiterer Ausgleich beschlossen. Insgesamt wurden von 2005 bis 2010 ca. 616.000 Euro an Abfindungen hierfür ausgezahlt.

Eine weitere Betrachtung der Einzelfälle daraufhin, ob auch heute noch Mitarbeitende oder ehemals Mitarbeitende sich in einer persönlichen Situation befinden, die der Hilfe bedürfen, hat zu dem Ergebnis geführt, dass diese Situation nach unserer Kenntnis nicht gegeben ist.

Das nun vorgelegte Ergebnis der Beratungen des Arbeitskreises ist einmütig und einstimmig beschlossen worden. Die Gespräche erfolgten offen und die Teilnehmenden brachten ihre jeweilige Sicht in die Diskussion ein. Der Arbeitskreis hat für sich abschließend festgestellt, dass die gefundene Lösung die seinerzeit getroffenen Maßnahmen nicht ungeschehen machen und auch Verletzungen wohl kaum geheilt werden. Sie können aber als ehrliches Bemühen des Kirchenkreises gesehen werden, den Gesamtvorgang auch auf einer Ebene abzuarbeiten, die außerhalb der formalen und juristischen Ebene liegt.

Die Mitglieder des Arbeitskreises legen ihr Ergebnis der Synode vor und bitten die Betroffenen, die Lösungen und das Vorgehen anzunehmen und zu akzeptieren.

Der Arbeitskreis sieht seine Arbeit damit als beendet an.

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