"Sehr gründliche Arbeit"
Kreissynode trifft Grundsatzentscheidung zur
Finanzgemeinschaft

FOTO: Viele Zahlen, detaillierte
Unterlagen, erklärende Redebeiträge: Die Synodalen mussten umfangreiche
Informationen bearbeiten
Die Kreissynode war arbeitsreich und anstrengend, aber
notwendig. Am 18. Februar 2012 haben die Synodalen unter anderem eine wichtige
Grundsatzentscheidung zur Finanzsatzung getroffen.

„Ohne Mühe geht das nicht“, sagte Pfarrer Dr. Olaf
Reinmuth (Foto rechts), als er die detaillierten Alternativmodelle zur
Finanzgemeinschaft vorstellte - von einer möglichen Vollbudgetierung der
Gemeinden bis zur reformierten Beibehaltung der bisherigen Finanzgemeinschaft.
Mit der Präsentation der Modelle vollzog der Vorsitzende des Finanzausschusses
einen Beschluss der Kreissynode aus dem Jahr 2011.
„In Krisen ist es nötig, grundsätzlich zu werden“,
erklärte Reinmuth. „Was wir im vergangenen Jahr erlebt haben, war eine schwere
Krise.“ Eine Generalrevision sei notwendig geworden. Ziel der Alternativmodelle
und der Diskussion sei es gewesen, zu einem begründeten Entschluss zu kommen,
der „einleuchtend, mehrheitsfähig und tragbar“ sei. Der wurde zweifelsfrei gefunden.
Eine deutliche Mehrheit votierte für den Beschlussvorschlag des
Kreissynodalvorstandes: 123 Synodale waren dafür, drei dagegen und drei
enthielten sich der Stimme. Der Beschlussvorschlag berücksichtigte die
Diskussionen und Erfahrungen aus den vorangegangenen vier Regionalversammlungen
zur Finanzsatzung.
Laut des Beschlusses soll die Finanzgemeinschaft mit
ihren Vorteilen im Wesentlichen beibehalten werden. Gleichzeitig sollen
Mechanismen erarbeitet werden, die die einzelnen Kirchengemeinden stärken,
indem sie mehr Finanzverantwortung übertragen bekommen. Zum Beispiel sollen
Einnahmen aus Erbbaurechten des Kirchenvermögens abzüglich der Aufwendungen zum
überwiegenden Teil bei den Kirchengemeinden verbleiben (mindestens 80 Prozent).
Außerdem soll die selbstständige Wahrnehmung der Finanzverantwortung der
Presbyterien durch transparente Übersichten zu Einnahmen, Ausgaben, Vermögen
und Schulden gestärkt werden.
Bei der nächsten Finanzsynode wird eine modifizierte
Finanzsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Das sei eine „sehr gründliche Arbeit“ gewesen, resümierte
Superintendent Michael Krause (Foto rechts) die Grundsatzentscheidung.
Ausdrücklich lobte er das Engagement derjenigen, die die Alternativmodelle
vorbereitet hatten sowie der Presbyterien und Synodalen, die sich in das Thema
einarbeiten mussten.
Stiftung Meilenstein
Zu den weiteren Beschlüssen der Kreissynode gehörte unter
anderem eine Satzungsänderung für die Stiftung Meilenstein des evangelischen
Kirchenkreises Herford. Die Stiftung für Soziales und Bildung wird zukünftig
ergänzt durch die Förderung der Kirchenmusik, der kirchlichen Kulturarbeit und
der Substanzerhaltung wertvoller kirchlicher Gegenstände. Das Stiftungskapital
wird auf etwa eine Million Euro erhöht. Zustiftungen von Gemeindemitgliedern
und Dritten sind möglich.
FOTO: Klaus Korfsmeier, Vorsitzender der
Stiftung Meilenstein, erklärt den Satzungsänderungsantrag
Härtefallkommission
Außerdem legte die „Härtefallkommission“ ihren
Abschlussbericht vor. Die Kommission überprüfte Ansprüche auf finanzielle
Entschädigung für die von den Sparbeschlüssen betroffenen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.
Zahlen und Fakten
Zum 31. Dezember 2011 waren im Kirchenkreis Herford
123.522 Mitglieder in 25 Gemeinden. Es gab 68 Pfarrstellen und 84 Pfarrerinnen
und Pfarrer. Insgesamt beschäftigte der Kirchenkreis in den Kirchengemeinden,
Kindertageseinrichtungen, Gemeinsamen Diensten, Schulen und der Verwaltung etwa
1250 Frauen und Männer. 2010 erhielt der Kirchenkreis eine
Kirchensteuerzuweisung in Höhe von 12,71 Millionen Euro. Für 2011 waren das
voraussichtlich 12,27 Millionen und für 2012 sind 12,57 Millionen Euro
eingeplant.
FOTO: Bei der Synode waren 129
stimmberechtigte und 13 beratende Mitglieder
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