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"Sehr gründliche Arbeit"


Kreissynode trifft Grundsatzentscheidung zur Finanzgemeinschaft

FOTO: Viele Zahlen, detaillierte Unterlagen, erklärende Redebeiträge: Die Synodalen mussten umfangreiche Informationen bearbeiten

Die Kreissynode war arbeitsreich und anstrengend, aber notwendig. Am 18. Februar 2012 haben die Synodalen unter anderem eine wichtige Grundsatzentscheidung zur Finanzsatzung getroffen.

„Ohne Mühe geht das nicht“, sagte Pfarrer Dr. Olaf Reinmuth (Foto rechts), als er die detaillierten Alternativmodelle zur Finanzgemeinschaft vorstellte - von einer möglichen Vollbudgetierung der Gemeinden bis zur reformierten Beibehaltung der bisherigen Finanzgemeinschaft. Mit der Präsentation der Modelle vollzog der Vorsitzende des Finanzausschusses einen Beschluss der Kreissynode aus dem Jahr 2011.

„In Krisen ist es nötig, grundsätzlich zu werden“, erklärte Reinmuth. „Was wir im vergangenen Jahr erlebt haben, war eine schwere Krise.“ Eine Generalrevision sei notwendig geworden. Ziel der Alternativmodelle und der Diskussion sei es gewesen, zu einem begründeten Entschluss zu kommen, der „einleuchtend, mehrheitsfähig und tragbar“ sei. Der wurde zweifelsfrei gefunden. Eine deutliche Mehrheit votierte für den Beschlussvorschlag des Kreissynodalvorstandes: 123 Synodale waren dafür, drei dagegen und drei enthielten sich der Stimme. Der Beschlussvorschlag berücksichtigte die Diskussionen und Erfahrungen aus den vorangegangenen vier Regionalversammlungen zur Finanzsatzung.

Laut des Beschlusses soll die Finanzgemeinschaft mit ihren Vorteilen im Wesentlichen beibehalten werden. Gleichzeitig sollen Mechanismen erarbeitet werden, die die einzelnen Kirchengemeinden stärken, indem sie mehr Finanzverantwortung übertragen bekommen. Zum Beispiel sollen Einnahmen aus Erbbaurechten des Kirchenvermögens abzüglich der Aufwendungen zum überwiegenden Teil bei den Kirchengemeinden verbleiben (mindestens 80 Prozent). Außerdem soll die selbstständige Wahrnehmung der Finanzverantwortung der Presbyterien durch transparente Übersichten zu Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Schulden gestärkt werden.

Bei der nächsten Finanzsynode wird eine modifizierte Finanzsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Das sei eine „sehr gründliche Arbeit“ gewesen, resümierte Superintendent Michael Krause (Foto rechts) die Grundsatzentscheidung. Ausdrücklich lobte er das Engagement derjenigen, die die Alternativmodelle vorbereitet hatten sowie der Presbyterien und Synodalen, die sich in das Thema einarbeiten mussten.

Stiftung Meilenstein

Zu den weiteren Beschlüssen der Kreissynode gehörte unter anderem eine Satzungsänderung für die Stiftung Meilenstein des evangelischen Kirchenkreises Herford. Die Stiftung für Soziales und Bildung wird zukünftig ergänzt durch die Förderung der Kirchenmusik, der kirchlichen Kulturarbeit und der Substanzerhaltung wertvoller kirchlicher Gegenstände. Das Stiftungskapital wird auf etwa eine Million Euro erhöht. Zustiftungen von Gemeindemitgliedern und Dritten sind möglich.

FOTO: Klaus Korfsmeier, Vorsitzender der Stiftung Meilenstein, erklärt den Satzungsänderungsantrag

Härtefallkommission

Außerdem legte die „Härtefallkommission“ ihren Abschlussbericht vor. Die Kommission überprüfte Ansprüche auf finanzielle Entschädigung für die von den Sparbeschlüssen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zahlen und Fakten

Zum 31. Dezember 2011 waren im Kirchenkreis Herford 123.522 Mitglieder in 25 Gemeinden. Es gab 68 Pfarrstellen und 84 Pfarrerinnen und Pfarrer. Insgesamt beschäftigte der Kirchenkreis in den Kirchengemeinden, Kindertageseinrichtungen, Gemeinsamen Diensten, Schulen und der Verwaltung etwa 1250 Frauen und Männer. 2010 erhielt der Kirchenkreis eine Kirchensteuerzuweisung in Höhe von 12,71 Millionen Euro. Für 2011 waren das voraussichtlich 12,27 Millionen und für 2012 sind 12,57 Millionen Euro eingeplant.

FOTO: Bei der Synode waren 129 stimmberechtigte und 13 beratende Mitglieder

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