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Abschlussbericht "Härtefallkommission"

Foto: Synodalassessor Holger Kasfeld, Vorsitzender der
Härtefallkommission, präsentierte am 18. Februar 2012 der Kreissynode den
Abschlussbericht
Dokumentation des Abschlussberichtes
Auf der Grundlage der im Protokoll der Kreissynode vom
01. Juli 2011 dargestellten Beratungen und dem Beschluss Nr. 8
"Die Synode nimmt den Zwischenbericht des KSV zur
Bearbeitung des Antrages aus der Ev.-Luth. Stephanus-Kirchengemeinde
Hiddenhausen (Überprüfung des Anspruches auf finanzielle Entschädigung für die
von den Sparbeschlüssen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) zur
Kenntnis und stimmt dem vom KSV vorgeschlagenen Verfahren (Einberufung eines Arbeitskreises)
zu. "
hat der KSV folgenden Personenkreis in den Arbeitskreis
berufen und mit der abschließenden Bearbeitung des Vorganges beauftragt:
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Holger Kasfeld, Syn. Assessor, Vorsitzender
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Dr. Thomas Baecker, Arbeitsamtsdirektor Herford, i.R.
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Frau Geisler-Hadler, Diakonisches Werk e.V.
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Frau Müller-Riepe, Gleichstellungsbeauftragte
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Frau Elberg, Presbyterin, Enger
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Herr Brinkmann, Presbyter Stift Quernheim, KSV Mitglied
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Henning Weihsbach-Wohlfahrt, Verw.-Ltr.
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Hans-Dieter Bessel, Abt. Ltr. KKA
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Hans-Geerg Klohn, Verw.-Ltr. i.R.
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Henning Juhl, Landeskirchenrat (beratend)
Der Arbeitskreis hat sich in mehreren Sitzungen zunächst
grundsätzlich mit dem Auftrag und dann mit den Einzelfällen beschäftigt, sich
über seine Arbeitsweise geeinigt und dann entschieden, welche Folgerungen aus
dem Auftrag zu ziehen sind.
Hiernach war klar, dass der Auftrag darin besteht, den
Gesamtvorgang abschließend zu bearbeiten. D.h.. Entscheidungen zu treffen und
diese danach umzusetzen. Der Synode und der Öffentlichkeit wird danach, weil
Personaldinge insgesamt als vertraulich zu betrachten sind und nicht öffentlich
diskutiert werden, ein zusammenfassender Abschlussbericht gegeben, der diese
Vertraulichkeit zu wahren hat.
Es ist nicht Auftrag des Arbeitskreises gewesen, seinerzeit
getroffene Maßnahmen rückgängig zu machen.
Zunächst wurde geprüft, ob es Rechtsansprüche von
Mitarbeitenden gibt. Dazu wurde festgestellt, dass ausnahmslos alle von den
Sparmaßnahmen betroffenen Personalvorgänge rechtlich einwandfrei abgewickelt wurden
und daraus keine Rechtsansprüche bestehen. Folglich wird also jede, wie auch
immer geartete Leistung des Kirchenkreises unter Berücksichtigung der
besonderen Umstände eines jeden Einzelfalles auf freiwilliger Basis und ohne
Anerkennung einer Rechtsverpflichtung erfolgen.
Nach einer grundsätzlichen Betrachtung wurde
festgestellt, dass es zwei Personengruppen gibt, deren Arbeitsverhältnisse nach
Beginn der Sparmaßnahmen geändert wurden oder geendet haben und hierfür keinen
finanziellen Ausgleich (Abfindung nach der Rationalisierungsicherungsordnung)
erhalten haben, weil darauf kein rechtlicher Anspruch bestand. Es sind dies:
1. Mitarbeitende, deren Arbeitszeit reduziert wurde
2. Mitarbeitende, die das Arbeitsverhältnis selbst durch
Kündigung beendet haben
Nach Betrachtung aller
Einzelfälle wurde entschieden, diesen Mitarbeitenden eine finanzielle Zuwendung
zu gewähren. Der Arbeitskreis hat auf vertraulichem Weg sorgfältig sowohl die
Mitarbeitenden der Kirchengemeinden als auch Mitarbeitende des Kirchenkreises
in den Blick genommen. Es wurde dann eine
Berechnungsgrundlage festgelegt, die es ermöglicht, eine Summe auszuzahlen, die
sich - neben einer sozialen Komponente - an der Arbeitszeit, der
Beschäftigungszeit und der Höhe der Vergütung orientiert. Dies ist der Versuch,
gerechte Vergleichbarkeit herzustellen.
Insgesamt sollen ca.
181.000 Euro ausgezahlt werden.
Für Fälle, in denen das
Arbeitsverhältnis formell ordentlich geändert oder beendet wurde und wofür eine
Abfindung nach den geltenden Vorschriften gezahlt wurde und in denen heute nach
den vorliegenden Informationen keine nachfolgende Beeinträchtigung besteht, wurde
kein weiterer Ausgleich beschlossen. Insgesamt wurden von 2005
bis 2010 ca. 616.000 Euro an Abfindungen hierfür ausgezahlt.
Eine weitere Betrachtung
der Einzelfälle daraufhin, ob auch heute noch Mitarbeitende oder ehemals
Mitarbeitende sich in einer persönlichen Situation befinden, die der Hilfe
bedürfen, hat zu dem Ergebnis geführt, dass diese Situation nach unserer
Kenntnis nicht gegeben ist.
Das nun vorgelegte
Ergebnis der Beratungen des Arbeitskreises ist einmütig und einstimmig
beschlossen worden. Die Gespräche erfolgten offen und die Teilnehmenden
brachten ihre jeweilige Sicht in die Diskussion ein. Der Arbeitskreis hat für
sich abschließend festgestellt, dass die gefundene Lösung die seinerzeit
getroffenen Maßnahmen nicht ungeschehen machen und auch Verletzungen wohl kaum
geheilt werden. Sie können aber als ehrliches Bemühen des Kirchenkreises
gesehen werden, den Gesamtvorgang auch auf einer Ebene abzuarbeiten, die
außerhalb der formalen und juristischen Ebene liegt.
Die Mitglieder des
Arbeitskreises legen ihr Ergebnis der Synode vor und bitten die Betroffenen,
die Lösungen und das Vorgehen anzunehmen und zu akzeptieren.
Der Arbeitskreis sieht
seine Arbeit damit als beendet an.
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